___ und zwei Auskunftspersonen befragt. Mit nachträglich verurkundeter Verfügung vom 9. Juli 2022 verfügte die Staatsanwaltschaft formell den Ausschluss der Teilnahmerechte. Der Ausschluss betraf die Teilnahme des Beschwerdeführers und des Beschuldigten 1 und/oder dessen Rechtsvertretung an der delegierten Einvernahme des jeweils anderen Beschuldigten, bis sämtliche Vorhalte gemacht werden konnten (Ziff. 1). Zudem wurde der Ausschluss der Teilnahme des Beschwerdeführers und des Beschuldigten 1 und/oder deren Rechtsvertretung an der ersten delegierten Einvernahme der Hauptbelastungszeugen bzw. Auskunftspersonen verfügt.