2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00 werden zu einem Viertel, ausmachend CHF 300.00, der Beschwerdeführerin auferlegt. Drei Viertel der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 900.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Beschwerdeführerin wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren vom Kanton Bern eine Entschädigung von pauschal CHF 1'200.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.