1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Ziff. 1 der Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 17. August 2022 (EO 22 6520) wird aufgehoben. Der Beschwerdeführerin wird im Verfahren EO 22 6520 in Bezug auf den Vorwurf der Vergewaltigung, mutmasslich begangen ab Mitte Juni 2007, sowie der Beschimpfung, mutmasslich begangen ab Mitte Juni 2018, per 7. Juli 2022 die unentgeltliche Rechtspflege gewährt unter Beiordnung von Rechtsanwältin C.________ als unentgeltliche Rechtsbeiständin. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.