des Protokolls der polizeilichen Einvernahme vom 14. Juni 2022; Z. 96 ff., 116 ff., 199 f. des Protokolls der polizeilichen Einvernahme vom 23. Juni 2022). Das Ereignis kurz vor dem 70. Geburtstag des Beschuldigten bezeichnete sie klar als Vergewaltigung. Diesbezüglich wurden in der Folge keine weiteren Abklärungen mehr getätigt. Was sich an jenem Tag ereignet haben soll, steht demnach derzeit nicht fest.