Es sei nicht ersichtlich, weshalb eine Befragung des Sohnes D.________ durchgeführt werde, wenn dessen Aussagen keine weiteren Erkenntnisse ergeben sollen. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die Untersuchung wegen Vergewaltigung absichtlich nicht zu eröffnen, sei widersprüchlich und diene offensichtlich dazu, die Rechte der Parteien zu umgehen. Die Staatsanwaltschaft ignoriere, dass die Beschwerdeführerin in der Einvernahme vom 14. Juli 2022 ausdrücklich zu Protokoll gegeben habe, dass sie letztmals kurz vor dem 70. Geburtstag des Beschuldigten von diesem vergewaltigt worden sei.