ihren Aussagen habe sie mehrfach und deutlich «Nein» gesagt, womit Nötigungshandlungen klar vorliegen würden. Sie berichte von zahlreichen Situationen, in denen der Beschuldige sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe, indem er sie entweder überrascht, die Anwesenheit des gemeinsamen Kindes im Ehebett oder die Drohung, ihr das Kind wegzunehmen, ausgenutzt habe. Sie berichte auch über die Einstellung ihres Mannes in Bezug auf die Zustimmung zu sexuellen Handlungen. Welche Aussagen letzten Endes glaubhaft seien und welche nicht, sei im aktuellen Verfahrensstadium noch nicht zu klären, sondern bedürfe einer sorgfältigen Aussagenanalyse.