Sie stelle in Aussicht, das Verfahren wegen Vergewaltigung noch zu eröffnen, dann aber wieder einzustellen. Gleichzeitig seien weitere Ermittlungshandlungen, insbesondere die Einvernahme des Sohnes der Parteien, geplant. Dieses Vorgehen sei widersprüchlich und verletze das Gebot der Rechtssicherheit. Es laufe dem Grundsatz in dubio pro duriore zuwider, da ein Freispruch nicht wahrscheinlicher sei als eine Verurteilung.