Ausserdem ergeben sich aus der am 10.08.2022 mit dem Hausarzt der beiden Parteien, E.________, durchgeführten Einvernahme beträchtliche Zweifel an den Ausführungen der Privatklägerin. Bei dieser Ausgangslage steht Aussage gegen Aussage und in Ermangelung von neutralen Zeugen und Beweismitteln wird das noch zu eröffnende Verfahren bezüglich Vergewaltigung einzustellen sein, zumal kein Tatverdacht erhärtet ist, welcher eine Anklage rechtfertigt und vor Gericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einem Freispruch zu rechnen ist.