1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gemäss Eröffnungsverfügung vom 20. Juni 2022 ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ wegen Tätlichkeiten, Beschimpfung und Drohung zum Nachteil seiner Ehefrau B.________ (Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin; nachfolgend: Beschwerdeführerin). Mit Verfügung vom 17. August 2022 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch der Beschwerdeführerin um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Beiordnung von Rechtsanwältin C.________ als unentgeltliche Rechtsbeiständin ab (Ziff. 1).