1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 16. August 2022 wird aufgehoben, soweit dieses die Sicherheitshaft bis zum 17. November 2022 verlängert hat. Die Sicherheitshaft wird bis zum 17. Oktober 2022 verlängert. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 750.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die verbleibenden CHF 750.00, trägt der Staat.