Zu berücksichtigen ist weiter, dass im Zeitpunkt, in dem das Regionalgericht die Stellungnahme vom 1. September 2022 eingereicht hat, bereits ein erster Entwurf der schriftlichen Urteilsbegründung vorlag. Entsprechend darf erwartet werden, dass die Urteilsbegründung kurzum fertigstellt wird. Die vom Regionalgericht bewilligte Haftverlängerung wird daher in zeitlicher Hinsicht gekürzt und die Sicherheitshaft für eine Dauer bis zum 17. Oktober 2022 bewilligt. 6.3 Geeignete und hier konkret anwendbare Ersatzmassnahmen wurden nicht beantragt und sind vorliegend auch nach wie vor nicht ersichtlich.