Ebenfalls trifft es zu, dass neben dem Hauptvorwurf weitere Delikte abzuhandeln sind und die Anklageschrift zwei Eventualanklagen beinhaltet. Die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Delikte weisen somit eine nicht zu unterschätzende Komplexität auf. Demgegenüber ist zu beachten, dass die Anklageschrift lediglich knapp fünf Seiten umfasst und der Aktenumfang von fünf Bundesordner nicht ausserordentlich umfangreich ist.