Im Urteil 1B_82/2021 vom 9. September 2021 bewertete das Bundesgericht eine Redaktionsdauer von annähernd sieben Monaten für einen Durchschnittsfall, in welchem zwei in Mittäterschaft begangene Einbrüche in Fahrradgeschäfte zu beurteilen waren, selbst unter Berücksichtigung des Ausbruchs der COVID-19 Pandemie und der damit verbundenen arbeitsorganisatorischen Umstellungen als zu lang (E. 2.4). In einem Fall, in dem der Beschuldigte wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs, gewerbsmässiger Hehlerei, mehrfacher Anstiftung und mehrfacher Gehilfenschaft zum Check- und Kreditkartenmissbrauch, Veruntreuung, Sach-