Dennoch ist zu prüfen, ob die beschlossene Verlängerung der Sicherheitshaft zwecks Fertigstellung der Urteilsbegründung mit dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen vereinbar und damit verhältnismässig ist. In dem von den Parteien angeführten Urteil 6B_42/2016 vom 26. Mai 2016 erachtete das Bundesgericht in einem Fall, in dem der Beschuldigte erstinstanzlich wegen gewerbs- und bandenmässiger Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, bandenmässigen Diebstahls, mehrfachen Betrugs und mehrfacher Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von vierdreiviertel Jahren verurteilt wurde, die Dauer von ca. sechs Monaten und einer Woche bis zur Zustellung der schriftlichen Urteilsbe-