10 bringen. So lag gemäss Regionalgericht zum Zeitpunkt, in dem die Stellungnahme vom 1. September 2022 eingereicht wurde, bereits ein erster Entwurf der schriftlichen Urteilsbegründung vor. Eine sofortige Haftentlassung steht somit ausser Frage. Dennoch ist zu prüfen, ob die beschlossene Verlängerung der Sicherheitshaft zwecks Fertigstellung der Urteilsbegründung mit dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen vereinbar und damit verhältnismässig ist.