Urteile des Bundesgerichts 1B_482/2021 vom 1. Oktober 2021 E. 4.2; 1B_566/2018 vom 21. Januar 2019 E. 3.3). Bei weniger gravierenden Verletzungen des Beschleunigungsgebots kann es unter Umständen angezeigt sein, die zuständige Behörde zur besonders beförderlichen Weiterführung des Verfahrens anzuhalten und die Haft gegebenenfalls nur unter der Bedingung der Einhaltung bestimmter Fristen zu bestätigen. Zudem ist die Verletzung des Beschleunigungsgebots im Dispositiv des Urteils festzustellen und bei den Kosten- und Entschädigungsfolgen zu berücksichtigen (Urteile des Bundesgerichts 1B_672/2021 vom 30. Dezember 2021 E. 3.2;