Gemäss Betreibungsregisterauszug vom 16. Februar 2021 verfügt der Beschwerdeführer zudem über Verlustscheine im Gesamtbetrag von CHF 37'718.30 (a.a.O., pag. 868-872). Vom Opfer ist der Beschwerdeführer seit dem 5. Mai 2020 geschieden (a.a.O., pag. 8). Zudem wurde erstinstanzlich eine Landesverweisung von zehn Jahren ausgesprochen. Abgesehen von seinem Sohn E.________, den er im Falle einer Flucht in den Kosovo zu verbringen versuchen könnte, hält den Beschwerdeführer nichts mehr in der Schweiz.