Deshalb sei der Beschwerdeführer im statistischen Instrument ODARA in einer hohen Risikokategorie einzuordnen. Die eingeschliffenen deliktsrelevanten Einstellungen und Verhaltensweisen würden auf eine hohe Rückfallgefahr in diesem Bereich hinweisen. Am ehesten seien ähnliche Delikte wie bisher zu erwarten. Zusammenfassend hält das Gutachten schliesslich fest, dass sich die Situation beim Beschwerdeführer seit dem Anlassdelikt nur mit der aktuellen Haft habe deeskalieren lassen. Der Beschwerdeführer falle in Bezug auf die Gewaltbereitschaft im häuslichen Rah-