5.2.2 Die Beschwerdekammer fasste die Ausführungen des Bundesgerichts im Entscheid 1B_624/2021 vom 1. Dezember 2021 E. 5 zur Wiederholungsgefahr im Beschluss BK 22 28 vom 1. Februar 2022 E. 5.2 wie folgt zusammen: […], für eine erheblich belastete nacheheliche Beziehung spreche – entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers – nicht nur der dringende Tatverdacht, sondern auch eine Strafanzeige der Ex- Ehefrau wegen Drohung, Beschimpfung sowie Nötigung durch den Beschwerdeführer. Zudem würden die von ihm geltend gemachten harmonischen Kontakte angesichts des Erlasses der Fernhalteverfügung nicht plausibel erscheinen.