__, am 26. August 2022 (Postaufgabe: 26. August 2022) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) erhob und beantragte: 1. Der Beschluss des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 16. August 2022 sei aufzuheben, und der Beschwerdeführer sei umgehend aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Eventualiter sei die Sicherheitshaft bis zum 17. September 2022 zu befristen. 2. Die Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen sei im Dispositiv des Beschwerdeentscheides festzustellen.