Gegen das Urteil meldete der Beschuldigte am 17. Mai 2022 mündlich zu Protokoll Berufung an. 1.2 Mit Beschluss vom 16. August 2022 verlängerte das Regionalgericht die Sicherheitshaft um weitere drei Monate, d.h. bis am 17. November 2022, wogegen der Beschuldigte, vertreten durch Fürsprecher B.________, am 26. August 2022 (Postaufgabe: 26. August 2022) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) erhob und beantragte: