_, schuldig und verurteilte ihn unter Anrechnung von 494 Tagen Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft (9. Januar 2021- 17. Mai 2022) zu einer Freiheitstrafe von siebeneinhalb Jahren, einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie einer Landesverweisung von zehn Jahren. Gleichzeitig verfügte es die Verlängerung der vorbestehenden Sicherheitshaft um drei Monate, d.h. bis am 17. August 2022. Gegen das Urteil meldete der Beschuldigte am 17. Mai 2022 mündlich zu Protokoll Berufung an.