4 des mutmasslichen Opfers ein Leichtes gewesen sein, diesen wie auch die anderen vom Beschwerdeführer als Zeugen genannten noch zu befragenden Personen (siehe oben) zu kontaktieren und unter Druck zu setzen (vgl. denn auch Z. 360 f. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 11. August 2022, wonach dieser angab, er habe versucht, D.________ gestern oder vorgestern anzurufen).