3 schenkt werden, zumal er selbst vorbringe D.________ zu pflegen, dazu aber, wie die von diesem erlittenen Verletzungen nahe legen würden, offensichtlich nicht im Stande zu sein scheine, so dass unter der vom Beschwerdeführer beschriebenen Hypothese, die Schädigungen seien auf Unfälle zurückzuführen, auch Anhaltspunkte für eine Begehung durch Unterlassen bestünden. Der dringende Tatverdacht wird vom Beschwerdeführer zu Recht nicht bestritten.