in dessen Wohnung mit Schlägen, die mindestens teilweise auch mit einem Werkzeug oder Gegenständen geführt wurden, am Kopf und am Körper Verletzungen zugefügt haben. Zudem soll er gegenüber D.________ bereits früher wiederholt gewalttätig geworden sein. Die Staatsanwaltschaft und das Zwangsmassnahmengericht begründen den dringenden Tatverdacht damit, dass bei D.________ am 8. August 2022 diverse frische Verletzungen festgestellt worden seien, vor allem auch am Kopf und im Gesicht und dass diesen Verletzungen nach Aussagen der befragten Nachbarn ein lautstarker Streit zwischen D.___