Zudem bestreitet sie, den Beschuldigten ebenfalls beschimpft zu haben (a.a.O., S. 2 Z. 21-28; 40-41; 48- 49; 52-56). Der Beschuldigte führte demgegenüber zusammengefasst aus, von der Beschwerdeführerin aufgrund seines Äusseren bereits mehrfach mit Gesten abschätzend behandelt worden zu sein. Am 2. Juli 2022 habe er sich nicht mehr beherrschen können und sie gefragt, ob sie ein Problem habe. Als sie darauf arrogant und abschätzig reagiert und ihn als «Nazischwein» bezeichnet habe, habe er sie als «Schlitzauge» bezeichnet.