gemäss Strafregisterauszug vom 18. August 2022 zudem bereits mehrere einschlägige Vorstrafen. Er wurde am 11. September 2015 wegen Landfriedensbruchs und Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen und einer Busse von CHF 1'900.00 sowie am 15. Mai 2020 wegen Raufhandels zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt. Die Vorstrafen können angesichts der betroffenen Straftatbestände und der ausgesprochenen Sanktionen nicht mehr als Bagatelldelikte im unteren Bereich bezeichnet werden.