u.a. bereits wegen Raufhandels, Landfriedensbruchs und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vorbestraft ist (vgl. Urteile von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15.02.2020 und der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 11.09.2015). Aufgrund der Vorstrafen und des ihm nun neu gemachten Vorwurfs besteht eine mindestens leicht erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte in andere – vergangene oder zukünftige – Verbrechen oder Vergehen verwickelt sein könnte, zu deren Aufklärung die erkennungsdienstliche Erfassung beitragen könnte.