1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Landfriedensbruchs. Am 18. August 2022 verfügte sie die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers (Foto, Fingerabdrücke und Signalement). Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 19. August 2022 Beschwerde. Er stellte sinngemäss den Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 24. August 2022 wurde der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt.