1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland das Beschleunigungsgebot verletzt hat. Die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, unverzüglich die notwendigen Verfahrensschritte vorzunehmen resp. vornehmen zu lassen und das Verfahren beförderlich fortzuführen. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, werden den Beschwerdeführern 1+2 zur Hälfte, ausmachend CHF 600.00, auferlegt. Die übrigen CHF 600.00 trägt der Kanton Bern.