vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_548/2019 vom 31. Januar 2020 E. 3.2 mit Hinweisen). Die Beschwerdeführer 1+2 begründen mit keinem Wort, weshalb auf eine Voreingenommenheit sämtlicher Mitglieder der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland geschlossen werden müsste. Gleich verhält es sich mit Blick auf den verfahrensleitenden Staatsanwalt.