Das Verfahren kann in strafrechtlicher Hinsicht nicht als komplex bezeichnet werden, zumal bezüglich des der Strafanzeige zugrunde liegenden Verfahrens eine einlässlich begründete Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern vorliegt und insofern der grobe Sachverhalt bekannt ist. Auch wenn der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland mit Blick auf den engen Sachzusammenhang der beiden Verfahren kein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass sie nach dem Aktenbeizug im September 2020 zunächst den Abschluss der im Kanton