Am 13. September 2021 liess der Rechtsvertreter die Staatsanwaltschaft wissen, dass sich die Beschuldigten gemäss Kenntnis seiner Mandantschaft regelmässig für mindestens Kurzaufenthalte in G.________ (Ort) und Umgebung aufhalten würden. Am 20. Dezember 2021 erkundigte sich der Rechtsvertreter erneut nach den nächsten Verfahrensschritten. Gemäss den eingereichten Beilagen der Generalstaatsanwaltschaft im Beschwerdeverfahren fand im Januar 2022 ein Gespräch zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Rechtsvertreter statt.