Gleiches tat er am 19. August 2021, worauf ihn die Staatsanwaltschaft am 20. August 2021 darüber in Kenntnis setzte, dass sie vor rund zwei Wochen (konkret am 5. August 2021) der Kantonspolizei Bern einen Auftrag zu weiteren Ermittlungen, insbesondere zur Befragung der beiden beschuldigten Personen (sofern sich diese in der Schweiz aufhielten), erteilt habe. Am 13. September 2021 liess der Rechtsvertreter die Staatsanwaltschaft wissen, dass sich die Beschuldigten gemäss Kenntnis seiner Mandantschaft regelmässig für mindestens Kurzaufenthalte in G.________ (Ort) und Umgebung aufhalten würden.