die Akten der im Kanton Luzern gegen die Beschwerdeführer 1+2 geführten Strafuntersuchung SA2 19 11033 22. Die daraufhin der Staatsanwaltschaft am 21. September 2020 zugestellten Akten wurden am 6. Oktober 2020 retourniert mit der Bitte um Mitteilung, sobald die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern das Verfahren gegen die Beschwerdeführer 1+2 abgeschlossen habe. Am 11. Januar 2021 wurde die Staatsanwaltschaft von ihren Luzerner Kollegen über eine Eingabe des Rechtsvertreters der Beschwerdeführer 1+2 informiert.