5 Nachrede, evtl. Verleumdung und falsche Anschuldigung, evtl. Irreführung der Rechtspflege vor. Am 22. Juni 2020 übernahm der Kanton Bern die Verfolgung der in der Anzeige gerügten Verfehlungen und wies die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zu. Am 18. September 2020 eröffnete diese eine Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten 1+2. Gleichentags edierte sie resp. Staatsanwalt F.________ die Akten der im Kanton Luzern gegen die Beschwerdeführer 1+2 geführten Strafuntersuchung SA2 19 11033 22.