Rund sechs Monate später habe er dann einen entsprechenden Ermittlungsauftrag an die Polizei erteilt (August 2021), worüber er den Rechtsvertreter der Beschwerdeführer 1+2 informiert habe. Auf seine Nachfrage hin habe sich im Juli 2022 herausgestellt, dass das von der Kantonspolizei Bern bei ihren Kollegen in Luzern gestellte Rechtshilfeersuchen nie bei diesen angekommen sei, weshalb nun ein erneutes Ersuchen an die Luzerner Behörden gestellt worden sei. Dieses sei nach wie vor pendent. Der Staatsanwaltschaft könnten vor diesem Hintergrund keine längeren Phasen der Untätigkeit vorgeworfen werden.