Dass er bis Erhalt der in jenem Verfahren gegen die Beschwerdeführer 1+2 ergangenen Einstellungsverfügung (Januar 2021) mit eigenen Ermittlungen zugewartet habe, sei nicht zu beanstanden. Rund sechs Monate später habe er dann einen entsprechenden Ermittlungsauftrag an die Polizei erteilt (August 2021), worüber er den Rechtsvertreter der Beschwerdeführer 1+2 informiert habe.