Das letzte Schreiben ihres Rechtsvertreters vom 20. Dezember 2021 sei bis heute unbeantwortet geblieben. Es sei nicht erkennbar, dass die Staatsanwaltschaft gewillt sei, die notwendigen Untersuchungen durchzuführen. Vielmehr mache es den Anschein, dass die Strafverfolgungsbehörden die Anzeige in die «unterste Schublade» versorgt hätten und der Eintritt der Verjährung oder andere Umstände für einen Verfahrensabbruch abwarten würden. Eine solche Verfahrensführung sei offensichtlich gesetzwidrig. Es handle sich vorliegend um einen einfachen Straffall und das Vorgehen der Staatsanwaltschaft lasse sich weder rechtfertigen noch entschuldigen.