1. 1.1 Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ und B.________ (nachfolgend: Beschuldigte 1+2) eine Strafuntersuchung wegen übler Nachrede, evtl. Verleumdung sowie falscher Anschuldigung, evtl. Irreführung der Rechtspflege. Das Verfahren wurde aufgrund einer Anzeige von C.________ und E.________ vom 26. März 2020 in Gang gesetzt. Beide konstituierten sich als Straf- und Zivilkläger.