Es scheint unwahrscheinlich, dass die Personen extra wegen eines Sackes, dessen Inhalt sie nicht kannten und dessen genauen Standort sie nicht wissen konnten, zum Haus der Beschwerdeführerin gingen. Zu klären wäre in diesem Zusammenhang auch, ob die Beschwerdeführerin diese Personen aufgrund der Bewegungsmelder nicht hätte wahrnehmen müssen. Jedenfalls scheint es mit Blick auf die Gesamtumstände wahrscheinlicher, dass der Beschuldigten den Sack gar nie deponiert hat. Seine Aussagen erscheinen teilweise auch nicht nachvollziehbar.