4 Ohne Augenschein bzw. Fotodossier kann aber nicht abschliessend darüber befunden werden, ob und wie wahrscheinlich es ist, dass jemand diesen Sack gesehen haben kann und dann auch noch behändigt. Zwar machte der Beschuldigte geltend, Personen hätten ihn an diesem Abend mit und danach ohne Sack gesehen. Es scheint aber aufgrund des Zugangs zum Haus der Beschwerdeführerin, wie er sich gemäss dem Kartenausschnitt präsentiert, nicht wahrscheinlich, dass diese Personen ihn beobachtet hatten, wie er den Sack lediglich deponiert hatte.