Sie bestreitet zudem die Ausführungen des Beschuldigten, wonach sie sich schon länger kennen würden und macht geltend, der Beschuldigte habe sich im Herbst 2021 als Mitarbeiter der ewb ausgegeben und sich so Zutritt zu ihrem Haus verschafft. 4.2 Die Staatsanwaltschaft führte am Domizil des Beschuldigten sowie im Fahrzeug seiner Partnerin eine Hausdurchsuchung durch. Das Silberbesteck konnte nicht aufgefunden werden. Es ergaben sich auch keine Hinweise, dass der Beschuldigte das Besteck verkauft haben könnte. Anlässlich der Hausdurchsuchung wurde auch kein Computer gesichtet.