Von vorne sehe man nur zwei Fenster. Diese seien nicht beleuchtet gewesen. Er habe einen Entschuldigungszettel geschrieben und sei gegangen. Vielleicht sei an anderen Fenstern Licht gewesen, das habe er aber nicht gesehen. Ob die Beschwerdeführerin noch wach gewesen sei, wisse er nicht. Er sei davon ausgegangen, sie schlafe schon. Er sei auch schon abends dort gewesen und es habe vielleicht ein kleines Lämpchen gebrannt. Aber das sei jeweils immer so gewesen am Abend. Aber komplett beleuchtet sei das Haus sicherlich nicht gewesen, als er vorbeigegangen sei. Die Beschwerdeführerin wurde nicht einvernommen.