4. 4.1 Folgender Sachverhalt ist unbestritten: Der Beschuldigte tauchte am Freitag, 11. Februar 2022, am Domizil der Beschwerdeführerin auf und bot ihr an, ihr Silberbesteck (Marke Jezler) zu polieren. Sie händigte ihm 34 Stück Silberbesteck aus und es wurde vereinbart, dass der Beschuldigte das polierte Besteck bis am Samstag, 12. Februar 2022 (Nachmittag), zurückbringt. Als dies nicht geschah und die Beschwerdeführerin nichts mehr vom Beschwerdeführer gehört hatte, reichte sie am Montag, 14. Februar 2022 Anzeige ein.