Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) verfügte am 18. August 2022 die Eröffnung eines Beschwerdeverfahrens und ordnete einen Schriftenwechsel an. Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete am 6. September 2022 auf eine Stellungnahme. Der Beschuldigte liess sich innert Frist nicht vernehmen.