Dagegen reichte die Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Fürsprecher C.________, am 12. August 2022 Beschwerde ein und beantragte, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Sache zur Abnahme der von ihr gestellten Beweisanträge und zur anschliessenden Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) verfügte am 18. August 2022 die Eröffnung eines Beschwerdeverfahrens und ordnete einen Schriftenwechsel an.