1. Mit Beschluss vom 20. Juli 2022 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Betrugs ein. Dagegen reichte die Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Fürsprecher C.________, am 12. August 2022 Beschwerde ein und beantragte, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Sache zur Abnahme der von ihr gestellten Beweisanträge und zur anschliessenden Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.