6.3 Gemäss Anzeigerapport vom 5. Oktober 2022 (dort S. 10 unter dem Titel «DNA- Vergleich») konnte auf der Innenseite des Gehäuses der verwendeten Doppelsteckdose ein «sehr starkes» Profil einer einzelnen Person sichergestellt werden. Ein Abgleich dieses Profils mit dem DNA-Profil des Beschwerdeführers ist geeignet, ihn als Spurenleger zu identifizieren oder als solchen auszuschliessen. Die