Beim beschlagnahmten Gegenstand handelt es sich um den in der Damentoilette sichergestellten Doppelstecker. Dass dieser nicht explizit erwähnt wurde, schadet nicht. Für den Beschwerdeführer war erkennbar, dass sein DNA-Profil als Vergleichsmaterial für die Spuren auf einem beschlagnahmten Gegenstand dienen soll. 6.3 Gemäss Anzeigerapport vom 5. Oktober 2022 (dort S. 10 unter dem Titel «DNA- Vergleich») konnte auf der Innenseite des Gehäuses der verwendeten Doppelsteckdose ein «sehr starkes» Profil einer einzelnen Person sichergestellt werden.